EINE WERKSTATT - ALLE MARKEN

 



Gesetzliche Untersuchungen

Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung

Hauptuntersuchungen können täglich von 15:00 Uhr bis zirka 16:30 Uhr in unserem Hause durchgeführt werden - ohne Terminvereinbarung!
Die zugehörige Abgasuntersuchung wird durch uns direkt durchgeführt, die Hauptuntersuchung erfolgt durch unseren Servicepartner DEKRA.


UVV Untersuchungen (gilt für alle Pkw mit gewerblicher Nutzung)

Nach § 57 BGV D29 sind Sie als Unternehmer bei Ihren Firmenfahrzeugen dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich den Zustand Ihres Fahrzeuges hinsichtlich der Betriebssicherheit überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Prüfung müssen schriftlich festgehalten und mindestens bis zur nächsten Überprüfung aufbewahrt werden. Wir als Werkstatt sind authorisiert, diese Prüfungen an Ihrem Fahrzeug für Sie vorzunehmen.

PS: Gerne erinnern wir Sie an Ihre kommenden Hauptuntersuchungen per Postkarte!